Sozialhilfe

Die Abteilung Soziales hilft Einwohnerinnen und Einwohnern in Eschenbach bei finanziellen und persönlichen Notlagen. Die Hilfe im Rahmen des Sozialhilfegesetzes des Kantons St. GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist der jeweiligen Situation angepasst und erfordert das aktive Mitwirken der Betroffenen. Es ist eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Hilfeleistungen umfassen:

Wer in eine Notlage gerät, sollte rechtzeitig mit der Abteilung Soziales Kontakt aufnehmen.

Zur Prüfung eines Gesuchs sind alle relevanten Informationen und Unterlagen wie Mietvertag, Krankenkassenpolice, Lohnabrechnungen, Bankauszüge, Gerichtsentscheide, Arztzeugnisse, usw. einzureichen. Im Rahmen des GesetztesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. werden durch das Sozialamt auch die finanziellen Möglichkeiten von Angehörigen und Verwandten geprüft.

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