Umsichtiger Umgang mit Feuerwerk

28. Juli 2023
So eindrucksvoll beliebte Feiertagsvergnügen ist – Feuerwerk kann auch gefährlich sein und negative Auswirkungen haben auf Mensch, Tier und Natur. So bitten wir Sie um Rücksichtnahme, damit möglichst alle den Nationalfeiertag geniessen dürfen.

Tipps für ein gefahrenloses Fest

In der Schweiz kommt es jährlich zu zahlreichen Verletzungen und Bränden durch Feuerwerk. Bereits eine Wunderkerze hat eine Zündtemperatur von über 400 °C und so ist im Umgang mit Feuerwerk höchste vorsicht geboten:

  • Informieren Sie sich über allfällige Feuerverbote und halten Sie den angegebenen Sicherheitsabstand zu Mensch, Tier, Gebäuden und Getreidefeldern oder Waldrändern ein – je nach Feuerwerk sind das 40 bis 200 Meter.
  • Befolgen Sie die Alters- und Sicherheitshinweise der Hersteller. Feuerwerk gehört nicht in die Hände von Kleinkindern und ältere Kinder sind beim Abbrennen anzuleiten und stets zu beaufsichtigen.
  • Platzieren Sie das Feuerwerk auf einem stabilen, hitzebeständigen Untergrund und stecken Sie Raketen nie in den Boden.
  • Lassen Sie abgebranntes Feuerwerk abkühlen und übergiessen Sie es vor dem Entsorgen mit Wasser.
  • Blindgängern dürfen Sie sich erst nach 15 Minuten nähern und diese keinesfalls erneut anzünden. Sie sind mit Wasser zu übergiessen und der Verkaufsstelle zur Entsorgung zurück zu bringen.

Übrigens: Für Feuerwerkskörper der Kategorie 4 (Grossfeuerwerk) ist seit 2014 ein Verwendungsausweis erforderlich. Wer Feuerwerkskörper der Kat. 4 erwerben bzw. abbrennen will, muss ein entsprechendes Gesuch einreichen.
 

Rücksicht nehmen auf Mensch, Tier und Natur

  • Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk darauf, kein fremdes Eigentum zu beschädigen. Der Kunstrasen, sonstige Sportplätze und öffentliche Anlagen stehen dafür nicht zur Verfügung!
  • Was in die Luft geht, kommt auch wieder herunter. Brennen Sie Feuerwerk also so ab, dass Sie die dabei entstehenden Abfälle wieder einsammeln können.
  • Halten Sie sich insbesondere für die Zeit vor und nach dem 1. August an die Nachtruhe ab 22 Uhr.

Weniger ist mehr
Auch wenn Sie sich an alle Vorgaben halten, ist die Umweltbelastung von Feuerwerk nicht zu unterschätzen. Neben dem Abfall, der in der Natur landet, verursacht das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Schweiz jährlich fast 300 Tonnen Feinstaub. Zugleich kann der dabei entstehende Lärm Haus- und Wildtiere erschrecken und auch von Menschen als störend empfunden werden. Überdenken Sie also den privaten Einsatz, gehen Sie umsichtig mit Feuerwerk um und wählen Sie nach Möglichkeit emissionsarme Alternativen.

(Quellen: Bundesamt für Unfallverhütung und Bundesamt für Umwelt)

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