Atzmännig-Camping muss redimensioniert werden

12. Januar 2024
Im Gebiet Schutt, Atzmännig, zeigt die kantonale Naturgefahrenkarte eine erhebliche Hochwassergefährdung auf. Diese geht insbesondere von der Verengung des Baches beim Übergang der Strasse zum Parkplatz Atzmännig aus. Um die Sicherheit in dem Bereich effektiv zu erhöhen, wurde über die vergangenen Monate eine Gefahrenanalyse durchgeführt.

Über dieses Vorhaben wurde bereits mehrfach im «Eschenbach aktuell» berichtet (siehe Ausgaben 09/2021 und 03/2023).

Verschiedene Varianten geprüft
Nachdem das Ingenieursbüro Niederer + Pozzi Umwelt AG aus Uznach die Situation eingehend untersucht und mehrere Lösungsvarianten ausgearbeitet hatte, wurden diese dem Kanton zur Beurteilung vorgelegt. Mithilfe der Einschätzungen der verschiedenen kantonalen Fachbereiche konnte der Gemeinderat die unterschiedlichen Szenarien abwägen und über das weitere Vorgehen beschliessen.

Campingplatz muss weichen
Von der aktuellen Gefahrensituation tangiert ist insbesondere der untere Teil des Campingplatzes, welcher von den Sportbahnen Atzmännig betrieben wird. Unabhängig von allfälligen baulichen Entschärfungen bleiben diese Anlagen bei einem Hochwasserereignis weiterhin stark gefährdet – dies hat auch der Kanton so bestätigt.

Obschon bisher kein Hochwasser je den Campingplatz tangiert hat, könnten die sich zunehmend verändernden Wetterlagen mit örtlichen Starkregenfällen, Sturm und Hagel künftig zu Überflutungen und/oder Murgängen führen. Dies könnte sowohl Personen- als auch hohe Sachschäden zur Folge haben. Diese Verantwortung kann die Gemeinde aufgrund der nun gewonnenen Erkenntnisse nicht tragen, weshalb der Gemeinderat für die erheblich gefährdeten Plätze eine Räumung bis Ende Mai 2025 verfügt hat.

Die Mieter der betroffenen Plätze sind durch die Betreiber umgehend über die Gefahrenlage sowie die anstehende Räumung zu informieren. Zudem sind die durch die Sportbahnen Atzmännig AG erstellten Bachverbauungen zurückzubauen und der Uferbereich in seiner ursprünglichen Form wiederherzustellen. Diese Massnahmen wurden Anfang Januar verfügt, sind jedoch noch nicht in Rechtskraft erwachsen.

Künftige Nutzung noch offen
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Aufhebung der gefährdeten Dauercampingplätze für die Nutzerinnen und Nutzer sowie für die Betreiberin einen erheblichen Einschnitt bedeutet. Jedoch steht für ihn die Sicherheit an oberster Stelle.

Ob und inwiefern der dadurch freiwerdende Platz anderweitig genutzt werden kann, ist Gegenstand laufender Abklärungen.

Ausschnitt Orthofoto Campingplatz Atzmännig