Gräberräumung Friedhof

12. Februar 2024
Die gesetzliche Grabesruhe läuft bei Erdbestattungen von Erwachsenen nach zwanzig Jahren, von Kindern nach fünfzehn Jahren und bei Urnenbeisetzungen nach zehn Jahren ab (Ausnahme Friedhof Goldingen ab 1. Januar 2008, 20 Jahre).

Es sind deshalb folgende Gräber zu räumen:

Friedhof Eschenbach

  • 1 Reihe Erdbestattungen von Mai 2003 bis Juli 2004
  • 1 Reihe Urnengräber von März 2013 bis August 2014
  • Urnenwände von Juli 2013 bis Mai 2014

Friedhof Goldingen

  • Erdbestattungen von März 2003 bis März 2004

Friedhof St. Gallenkappel

  • Erdbestattungen von Oktober 2003 bis März 2004
  • Urnengräber von Februar 2013 bis November 2013
  • Urnennische vom Januar 2014

Friedhof Walde

  • Erdbestattungen von Dezember 2003


Die Räumung durch die Angehörigen soll an folgenden Daten erfolgen:
Eschenbach: zwischen 2. bis 8. September 2024
Goldingen: zwischen 15. bis 21. April 2024
St. Gallenkappel: zwischen 1. bis 7. April 2024
Walde: zwischen 1. bis 7. April 2024

Nicht wegzunehmen sind die Granitstellriemen und die Schrittplatten. Sie stehen im Eigentum der Politischen Gemeinde.
 

Nach Ablauf dieser Daten werden nicht entfernte Grabsteine etc. von Amtes wegen geräumt.
Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht berücksichtigt werden.

Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung.

Gräberräumung Friedhof