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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

Im Onlineschalter der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen können Sie sämtliche Formulare herunterladen.

Weitere nützliche Informationen finden Sie unter www.ahv.ch.



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