Stundungsgesuch
Eine Zahlungsvereinbarung definitiver Steuerbeträge mit einer Laufzeit von maximal 8 Monaten kann ohne weitere Formalitäten elektronisch beantragt werden.
Für Zahlungsvereinbarungen mit längerer Laufzeit verlangen wir ein unterzeichnetes Stundungsgesuch sowie eine Budgetaufstellung (siehe Anhang). Aktionen
Zuständige Instanz: Steueramt
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