An/Abmeldung Hundekontrolle

Alle Hunde (ab 3 Monaten) müssen bei der Gemeinde gemeldet und gelöst werden. Dies können Sie bequem über das untenstehende Formular erledigen. Ebenfalls können Sie darüber auch Hunde abmelden (Besitzerwechsel, Wegzug, Todesfall).

Weitere Informationen zur Hundekontrolle der Gemeinde finden Sie hier.

Bemerkung

Bitte füllen Sie pro Hund ein Formular aus.

Verfahren

Mit dem Ausfüllen des Formulars wird Ihre An/Abmeldung sowohl beim Einwohneramt der Gemeinde, als auch auf der nationalen Amicus-Datenbank erfasst.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.