Unterstützung bei SVA-Anmeldungen
Grundsätzlich sind die Einwohnerinnen und Einwohner angehalten, die notwendigen Anmeldungen für die verschiedenen Sozialversicherungen selbständig auszufüllen. Das Team der AHV-Zweigstelle steht bei Fragen gerne unterstützend zur Seite und leitet die Unterlagen nach einer Grobprüfung an die SVA St. Gallen weiter.
Für weitergehende Unterstützung beim Ausfüllen von Anmeldungen für Altersrenten und Ergänzungsleistungen zur Altersrente, können Sie sich bei der Pro Senectute Zürichsee-LinthExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. melden.
Für Anmeldungen bei der Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen zur IV-Rente wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung Pro InfirmisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Überprüfung und Weiterleitung
Eingereichte Anmeldungen werden grob geprüft und für die fachliche, detaillierte Prüfung an die SVA St. Gallen weitergeleitet. Hierbei geht es um folgende Anmeldungen:
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Pflegefinanzierung (PF)
- Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
- AHV/IV-Leistungen
- Altersrente
- Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)
- Hinterlassenenrente
- AHV-Beiträge
- Anmeldung für Selbständigerwerbende (SE)
- Anmeldung für selbständigerwerbende Landwirte
- Anmeldung einer juristischen Person und einer Personengesellschaft
- Anmeldung für Teilhaber und Personengesellschaften oder Erben
- Anmeldung Arbeitgeber/in für Personal im Haushalt oder einer Liegenschaft
- Anmeldung für Arbeitnehmende mit Arbeitgeber/in im Ausland (Selbstzahlende Arbeitnehmer/innen)
- Anmeldung für das vereinfachte Abrechnungsverfahren inkl. Quellensteuern (BGSA)
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| AHV-Zweigstelle | 055 286 15 13 | soziales@eschenbach.ch |