Amtliche Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften
Oftmals ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich, z.B. bei Vollmachten, beim Bezug von Vorsorgegeldern, bei einem Eintrag ins Handelsregister oder bei einem Kirchenaustritt. Die Beglaubigung bestätigt, dass tatsächlich die betreffende Person unterschrieben hat. Deshalb muss diese Person vor der Urkundsperson unterschreiben. Eine persönliche Anwesenheit ist erforderlich.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen das entsprechende Dokument und ein Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) vorgelegt werden.
Für Überbeglaubigungen (Apostillen) ist die Staatskanzlei St. GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zuständig.
| Preis/Unterschrift | |
| Fr. 20.– | für in Eschenbach mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen |
| Fr. 30.– | für Personen, die nicht in Eschenbach SG mit Hauptwohnsitz gemeldet sind |
Kopiebeglaubigung
Mit einer Kopiebeglaubigung wird bestätigt, dass es sich um eine Kopie des vorgelegten Originals handelt. Für eine Kopiebeglaubigung muss das entsprechende Dokument im Original vorgelegt werden.
Preis: Fr. 10.–/Dokument
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste: Einwohneramt | 055 286 15 05 | einwohneramt@eschenbach.ch |
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