Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich
Diese Richtlinien legen die Organisation zur Herausgabe des Gemeinde-Mitteilungsblatts «Eschenbach aktuell» und seinen inhaltlichen Rahmen fest, dessen Inhalt politisch und konfessionell neutral ist. (Per 1. Juni 2019 wurde das «Eschenbach aktuell» als «amtliches Publikationsorgan» von der kantonalen elektronischen Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch abgelöst.)
Organisation
Art. 2 Redaktion
Die Redaktion liegt in der Verantwortung des Gemeindepräsidiums sowie der Gemeinderatskanzlei. Für Beiträge aus der Schule sind die Schulführung sowie die Schulverwaltung verantwortlich. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gemeindepräsidium.
Art. 3 Erscheinung
- Das «Eschenbach aktuell» erscheint in der Regel einmal im Monat und wird jeweils am zweiten Freitag des Kalendermonats in alle Haushalte in der Gemeinde zugestellt.
- Der Redaktion bleibt das Recht vorbehalten, Ausgaben zu streichen oder zu verschieben, wenn es die Situation erfordert.
Art. 4 Verteilung
Die Verteilung des Mitteilungsblatts erfolgt durch Postzustellung. Es wird unadressiert in alle Haushaltungen verteilt. An Abonnenten sowie auf Verlangen an Eigentümer oder Mieter von Ferienhäusern oder -wohnungen und an interessierte Medien wird es adressiert per A-Post oder E-Mail versandt.
Art. 5 Abonnement
Das Mitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» wird jedem Haushalt in der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Interessenten können das Mitteilungsblatt zum Preis von 40 Franken pro Jahr abonnieren. Der Versand über E-Mail erfolgt kostenlos. Das Mitteilungsblatt wird ebenfalls auf der Gemeinde-Website www.eschenbach.ch sowie auf der kantonalen Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch publiziert.
Abo-Bestellungen sowie die Aufnahme in den kostenlosen E-Mail-Verteiler nimmt die Redaktion entgegen.
Art. 6 Finanzen
Die Herstellungs- und Verteilungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Gemeinderechnung. Die anfallenden Kosten sind soweit als möglich durch kostenpflichtige Inserate-Erträge zu decken. Die Inserate-Preise richten sich nach den in den «Mediadaten» aufgeführten Tarifen.
Die Abonnemente und die kostenpflichtigen Inserate werden Ende Jahr direkt durch die Redaktion in Rechnung gestellt.
Inhalt
Art. 7 Grundsatz
Inhalt und Aufbau des Mitteilungsblattes erfolgen nach dem Grundsatz: Einfach, informativ und bürgernah. Die Verfassung soll nach journalistischen Grundsätzen erfolgen.
Art. 8 Inhalt und Aufbau
- Das Mitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» enthält folgende Rubriken:
- Editorial
- Aktuell
- Aus der Ratsstube
- Amtliche Bekanntmachungen
- Aus den Kommissionen
- Aus der Verwaltung
- Aus der Schule
- Aus dem Gewerbe
- Goldingertal Eschenbach (1 Seite pro Ausgabe)
- Dorfleben (kostenlose Vereins- und NPO-Inserate)
- Agenda (Veranstaltungen der Gemeindeverwaltung und der Vereine)
- Das Gemeindemitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» dient in erster Linie zur Information der Bevölkerung über gemeindeinterne Themen und zur Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen.
- Für Vereine und nicht-kommerzielle Institutionen und Organisationen (NPO) besteht die Möglichkeit, kostenlose Veranstaltungshinweise in Form von Inseraten zu publizieren (Art. 11).
- Nicht-kommerzielle Institutionen und Organisationen, welche eine öffentliche Aufgabe erfüllen und von der Gemeinde vertraglich unterstützt werden, können nebst der kostenlosen Insertionsmöglichkeit (Art. 11), zweimal jährlich eine halbe Seite für Berichte über spezielle Ereignisse in Anspruch nehmen. Solche Ereignisse können sein:
- Besondere Jubiläen
- Ausserordentliche Grossanlässe
- Berichte über ordentliche General- und Hauptversammlungen, Vorstandssitzungen oder Ähnliches sind von dieser Regelung gemäss Bst. c) und d) ausgenommen, da dies den Rahmen des Mitteilungsblatts sprengen würde.
- Anfragen für Beilagen werden individuell geprüft. Die Möglichkeit, dem «Eschenbach aktuell» ein Druckerzeugnis beizulegen, besteht nur für Organisationen mit besonderer öffentlicher Bedeutung, wie beispielsweise einer Detaillisten-Organisation, einem Verkehrsverein oder dem Verein Goldingertal Eschenbach. Dies zudem nur zu besonderen Anlässen, die im Interesse der Dorfgemeinschaft stehen. Für Einzelunternehmen oder private Vereine besteht die Möglichkeit einer physischen Beilage nicht.
Die Organisation trägt den Teil der Versandkosten, der durch die Beilage entsteht (abhängig vom Gewicht und den aktuellen Konditionen der Schweizerischen Post), wie auch die zusätzlichen Ausrüstungskosten für das Beilegen des Druckerzeugnisses (manuelle Arbeit der Druckerei). Diese Kosten werden jeweils von Fall zu Fall neu berechnet.
- Grundsätzlich entscheidet die Redaktion abschliessend über die Aufnahme eines Beitrags. Dies je nach Inhalt, Platzverhältnissen und Relevanz für die Leserschaft.
Art. 9 Gestaltung
- Die generelle Gestaltung basiert auf dem Erscheinungsbild der Gemeinde Eschenbach.
- Die zur Veröffentlichung zugelassenen Publikationen haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Position, Darstellungs- bzw. Veröffentlichungsform im Mitteilungsblatt.
- Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung von Beiträgen.
- Über die definitive Aufnahme eines Beitrages entscheidet die Redaktion abschliessend.
- Beiträge dürfen von der Redaktion zurückgestellt, gekürzt oder gestrichen werden.
- Der Einsatz von Fotos, Signeten, Logos, lockert die Textseiten auf und ist zu fördern.
- Eingereichte Bilder und Inserate müssen scharf sein und über eine für den professionellen Druck genügend grosse Auflösung verfügen: mindestens 300 Pixel pro Inch bei einer Breite von 30 cm. Faustregel: Ein Bild muss mindestens 1 MB gross sein, um den Anforderungen zu entsprechen.
Art. 10 Redaktionsschluss
Redaktionsschluss ist in der Regel vierzehn Tage vor dem Erscheinungstermin. Die genauen Termine sind immer aktuell auf www.eschenbach.ch/inserieren zu finden.
Art. 11 Zugang für Dritte / Inserate
Dritte haben nach folgenden Kriterien das Recht, Inserate im Mitteilungsblatt zu platzieren:
a) Vereine, NPO und politische Parteien mit Sitz in der Gemeinde:
- kostenlose Veranstaltungshinweise
- keine Wahlpropaganda
- Belegung (Format F)
- max. 2 x 1/6 -Seite pro Veranstaltung
- max. 2 x 1/6-Seite pro Ausgabe
- max. 1 x 1/6-Seite pro Ausgabe für wiederkehrende Anlässe im selben Monat
- Private und Firmen:
- Kommerzielle Werbung von Personen/Firmen mit Sitz in Eschenbach (prioritär);
Je nach Grösse/gegen Rechnung gemäss Tarifen in den Mediadaten
- Informationen/redaktionelle Beiträge in der Rubrik «Aus dem Gewerbe» Format Z;
Max. 1 Seite PR inkl. Bildmaterial gegen Rechnung gemäss Tarif;
Diese Möglichkeit ist ausnahmslos einheimischem Gewerbe vorbehalten.
- Kommerzielle Werbung von auswärtigen Personen/Firmen, ausgenommen Format Z (sekundär);
Je nach Grösse gegen Rechnung gemäss Tarifen in den Mediadaten
- Über die Aufnahme eines Inserates entscheidet die Redaktion. Es besteht kein Anspruch auf Publikation. Die Redaktion kann Inserate mit ehrverletzendem Inhalt oder aus anderen Gründen abweisen.
- Die zur Publikation vorgesehenen Inserate müssen bis Redaktionsschluss fertig gestaltet in elektronischer Form abgegeben werden.
- Die Inserate müssen mittels Bestellformulars bestellt werden. Telefonische Aufträge werden nicht angenommen.
- Die erhältlichen Inserate-Grössen sind in den Mediadaten aufgelistet.
- Nicht publiziert werden:
- Beiträge mit politisch oder konfessionell nicht neutralem Inhalt
- Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Interessen der Gemeinde und Bevölkerung verstossen
- Kommentare, Propaganda, offene Briefe oder Leserbriefe
- Berichte oder Protokollauszüge aus Vorstandssitzungen oder Versammlungen von Vereinen und Parteien
- Anonyme Berichte
- Alleinstehende Hinweise auf «Aktionen» in den lokalen Geschäften
- Anmeldeformulare oder Gutscheine, die zum Ausschneiden vorgesehen sind
- In fremder Sprache ohne Übersetzung vorgelegte Beiträge
- Meinungsäusserungen bzw. Stellungnahmen
- Wahlwerbung
Art. 12 Agenda
Unter www.eschenbach.ch/agenda wird einheimischen Vereinen, nicht-kommerziellen Institutionen/Organisationen und regionalen Vereinen, die das Gemeindegebiet Eschenbach einschliessen, die Möglichkeit geboten, ihre nicht-kommerziellen und öffentlichen Veranstaltungen kostenlos selbst zu erfassen und so öffentlich bekannt zu machen. Die auf der Website der Gemeinde Eschenbach erfassten Veranstaltungen werden automatisch in die Agenda des «Eschenbach aktuell» übernommen, sofern sie den erwähnten Kriterien entsprechen.
Die Redaktion des «Eschenbach aktuell» wie auch die Online-Redaktion der Eschenbacher Website entscheiden abschliessend über die Aufnahme von Veranstaltungshinweisen.
Redaktion | Anregungen | Inserate
Gemeinderatskanzlei, Abteilung Kommunikation
Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach
redaktion@eschenbach.ch | 055 286 15 56
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