
Retentionsbegehren
Im Rahmen des gesetzliches Pfandrechts können Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen Gegenstände eines Schuldners, die sich in den Mieträumen befinden, als Sicherheit zur Bezahlung der Miete/Pacht zurückbehalten lassen. Der Gläubiger muss dazu ein Retentionsbegehren an das Betreibungsamt richten, wo sich die vermieteten Räumlichkeiten befinden.
Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:
- eine verfallene Jahresmiete und die laufenden Halbjahresmiete
- eine verfallen und die laufende Jahrespacht
Nutzen Sie dafür das untenstehende Online-Formular. Dieses kann für sämtliche Betreibungsämter der Schweiz genutzt werden. Es benötigt die Originalunterschrift des Gläubigers oder seines Vertreters.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 055 286 15 00 | betreibungsamt@eschenbach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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