Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Hier finden Sie die gesamten Resultate des Kantons und aller st.gallischer Gemeinden und hier finden Sie die Chronologie der nationalen Volksabstimmungen.

Kontakt

Thomas Elser, thomas.elser@eschenbach.ch

Urne Öffnungszeiten

Eschenbach Schulhaus Dorf: Sonntag, 10.00 - 11.30 Uhr
Bürg Schulhaus: Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Ermenswil Schulhaus: Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Goldingen neues Schulhaus: Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Hintergoldingen Mehrzweckgebäude: Samstag, 19.00 - 19.45 Uhr
Oberholz Talstation: Sonntag, 10.00 - 10.45 Uhr
St. Gallenkappel Schulhaus: Sonntag, 10.00 - 11.30 Uhr
Walde Schulhaus: Sonntag, 09.45 - 10.30 Uhr

Für die restliche Dauer des Umbaus des ehemaligen Schulhauses Hintergoldingen (2023/2024) ist der Urnenstandort Hintergoldingen im Mehrzweckgebäude. 
 

Vorzeitige Stimmabgabe
Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich gestimmt werden.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Fakultatives Referendum
Beschlüsse des Gemeinderates mit finanziellen Auswirkungen ab einer bestimmten Höhe (Tabelle in der Gemeindeordnung) unterstehen dem fakultativen Referendum. Ein Referendumsbegehren kommt zustande, wenn 1/20 der Stimmberechtigten schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangt. Massgebend ist die Zahl der Stimmberechtigten bei den letzten Erneuerungswahlen des Rates.
Für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 beträgt das Quorum für das Zustandekommen eines Referendums 325 gültige Unterschriften (1/20 von 6'506 Stimmberechtigten).

Initiativbegehren
Mit einem Initiativbegehren kann 1/10 der stimmberechtigten schriftlich eine Abstimmung über einen Gegenstand verlangen, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt.
Das Begehren kann als einfache Anregung oder in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs gestellt werden.
Für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 gilt ein Quorum von 651 gültigen Unterschriften (1/10 von 6'506 Stimmberechtigten).

Information und Mustervorlagen für Referendum und Initiative sind auf der Gemeinderatskanzlei erhältlich.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie alle ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel zusammen in das Stimmkuvert oder in ein neutrales privates Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen. Das Couvert mit der brieflichen Stimmabgabe kann auch direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Eschenbach geworfen werden. Der Briefkasten wird bis zum Urnenschluss am Abstimmungssonntag(11.30 Uhr) geleert.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

• die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
• Stimmzettel offen im Antwortkuvert liegen, statt im zusätzlichen verschlossenen

Stimmkuvert

• das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
• das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Hier finden Sie noch weitere wichtige Infos:

www.ch.ch