| Urnen Öffnungszeiten |
a) Schulhaus Dorf, So 10.00 - 12.00 b) Schulhaus Bürg, So 10.00 - 11.45 c) Schulhaus Ermenswil, So 10.00 - 11.45 Vorzeitige Stimmabgabe Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei, während der ordentlichen Bürozeit, vorzeitig persönlich gestimmt werden.
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| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Hier finden Sie die gesamten Resultate des Kantons und aller st.gallischer Gemeinden und des Bundes. |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie alle ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel zusammen in das Stimmkuvert oder in ein neutrales privates Kuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- Stimmzettel offen im Antwortkuvert liegen, statt im zusätzlichen verschlossenen Stimmkuvert
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Hier finden Sie noch weitere wichtige Infos: www.ch.ch |
| Kontakt |
thomas.elser@eschenbach.ch |
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