AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA St. Gallen) und somit die erste Anlaufstelle für die Bürgerschaft der Gemeinde. Untenstehend finden Sie eine Übersicht betreffend Aufgaben und Zuständigkeiten der AHV-Zweigstelle. Die Informationen zu den Sozialversicherungsthemen erhalten Sie im Detail auf der Homepage der SVA St. Gallen.
Wir bitten unsere Einwohnerinnen und Einwohner, für sämtliche Anliegen an die AHV-Zweigstelle – entsprechend den publizierten Aufgaben der Zweigstelle – wenn möglich vorgängig einen Termin zu vereinbaren, vorzugsweise vormittags. Da der Schalter gemeinsam von der Abteilung Soziales und der AHV-Zweigstelle genutzt wird, ermöglicht eine Terminvereinbarung den Mitarbeitenden, ausreichend Zeit einzuplanen und einen möglichst reibungslosen Ablauf am Schalter sicherzustellen, sodass Wartezeiten vermieden werden können.
Aufgaben der Zweigstelle
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Abgabe von Anmeldungen und Merkblättern
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Allgemeine Auskünfte zur Sozialversicherung
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Meldung längerer Auslandsaufenthalte durch EL-Beziehende
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Publikation individueller Informationen der SVA
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Übermittlung von Krankheitskosten (EL)
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Unterstützung und Weiterleitung von Anmeldungen
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Verarbeitung von Mutationsmeldungen
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name |
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