
Unterhalt Gräber Friedhöfe Eschenbach
Reihengräber (Erdbestattungen und Urnen)
Bei Friedhofskontrollen auf den Friedhöfen in der Gemeinde Eschenbach SG wurde vermehrt festgestellt, dass einige Gräber nicht ordnungsgemäss unterhalten werden. Das Bestattungsamt Eschenbach bittet die Angehörigen deshalb höflich, die Gräber und Grabsteine von Zeit zu Zeit zu überprüfen und die allenfalls schiefen oder losen Grabsteine aufrichten bzw. befestigen zu lassen. Im Normalfall richtet den Grabstein der Bildhauer, welcher den Grabstein erstellt und gesetzt hat.
Gemeinschaftsgräber und Urnenwand- bzw. Urnennischengräber
Ebenfalls bittet das Bestattungsamt die Angehörigen bei den Gemeinschaftsgräbern und bei den Gräbern in der Urnenwand- bzw. Urnennische den persönlichen Grabschmuck gelegentlich zu kontrollieren und verwelkte Blumen und/oder beschädigte Gegenstände zu entsorgen. Grundsätzlich ist gem. Art. 63 und 64 des Bestattungs- und Friedhofsreglementes der Gemeinde Eschenbach bei Gemeinschaftsgräbern und Urnenwand- bzw. Urnennischengräber individueller Grabschmuck ausgeschlossen. Bis zu einem gewissen Grad werden persönliche Gegenstände jedoch toleriert.