Anpassung kantonaler Richtplan

12. April 2025
Mit dem St. Galler Richtplan setzt der Kanton die Leitplanken für die räumliche Entwicklung der nächsten Jahre. Der Richtplan wird in regelmässigen Schritten überarbeitet. Im Zuge der diesjährigen Revision wurden seitens der Gemeinde Eschenbach erneut die Abbau- und Deponiestandorte thematisiert.

Im Rahmen dieser periodischen Revision legt der Kanton jeweils im Frühjahr einen Anpassungsentwurf vor und lädt die Gemeinden und Regionen zur Stellungnahme ein. Themenschwerpunkte der diesjährigen Anpassung sind:

  • Die Zusammenarbeit mit Gemeinden und Regionen im Rahmen des kantonalen Richtplanungsprozesses wird konkret definiert. Ziel ist es, die unterschiedlichen Interessen abzuholen, zu diskutieren und ausgeglichene Lösungen zu finden.
  • Der Richtplan wird an verschiedenen Punkten an den Klimawandel angepasst. So etwa in der Beachtung einer hochwertigen Freiraumstruktur im Rahmen der Siedlungsentwicklung sowie bei der Mobilitätsplanung.
  • Die Koordination von Fruchtfolgeflächen wird grundlegend Überarbeitet inkl. Aufnahme einer Kompensationsregelung.

Der Gemeinderat nimmt diese Änderungen zustimmend zur Kenntnis. Zugleich nutzt er die Gelegenheit, um im Rahmen der Vernehmlassung erneut auf die räumliche Konzentration mehrerer Abbau- und Deponiestandorte auf dem Eschenbacher Gemeindegebiet aufmerksam zu machen. Der Rat fordert wiederholt eine Reduktion der Gesamtzahl der Standorte in der Gemeinde, um ein besseres Gleichgewicht bei der kantonalen Verteilung zu erreichen. Explizit wird erneut die ersatzlose Streichung und Entlassung des Standorts Uetenberg aus der kantonalen Richtplanung gefordert. 

Als nächster Schritt folgt ein Vernehmlassungsentwurf zur Richtplan-Anpassung 2025, welcher vom Kanton voraussichtlich im Herbst zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt wird. Weitere Informationen zur Richtplan-Anpassung finden Sie online unter: www.areg.sg.ch/richtplananpassung.

Gemeinde Eschenbach