
Retention
Im Rahmen des gesetzliches Pfandrechts können Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen Gegenstände eines Schuldners, die sich in den Mieträumen befinden, als Sicherheit zur Bezahlung der Miete/Pacht zurückbehalten lassen. Der Gläubiger muss dazu ein Retentionsbegehren an das Betreibungsamt richten, wo sich die vermieteten Räumlichkeiten befinden.
Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:
- eine verfallene Jahresmiete und die laufenden Halbjahresmiete
- eine verfallen und die laufende Jahrespacht
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 055 286 15 00 | betreibungsamt@eschenbach.ch |