Retention

Im Rahmen des gesetzliches Pfandrechts können Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen Gegenstände eines Schuldners, die sich in den Mieträumen befinden, als Sicherheit zur Bezahlung der Miete/Pacht zurückbehalten lassen. Der Gläubiger muss dazu ein Retentionsbegehren an das Betreibungsamt richten, wo sich die vermieteten Räumlichkeiten befinden.

Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:

  • eine verfallene Jahresmiete und die laufenden Halbjahresmiete
  • eine verfallen und die laufende Jahrespacht