
Stundungsgesuch definitive Steuerrechnung
Stundung bedeutet Zahlungsaufschub. Falls Sie sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der Zahlungsfrist ein Stundungsgesuch beim Steueramt einzureichen. Damit beantragen Sie einen Zahlungsaufschub für die definitive Steuerrechnung.
In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Steueramt ist das Gemeindesteueramt für die jährliche Steuerveranlagung zuständig. Auf Basis Ihrer Steuererklärung erfolgt die effektive Veranlagung der Gemeinde-, Kantons und Bundessteuern. Die definitive Schlussrechnung ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen auszugleichen.
Mit diesem Online-Service können Sie eine davon abweichende Zahlungsvereinbarung mit einer Laufzeit von maximal 8 Monaten ohne weitere Formalitäten elektronisch beantragen. Für Zahlungsvereinbarungen mit längerer Laufzeit verlangen wir ein unterzeichnetes Stundungsgesuch sowie eine Budgetaufstellung (siehe Download).
Übrigens: Provisorische Steuerbeträge können über die kantonalen eServices an die effektiven Einkommens- und Vermögensverhältnisse angepasst werden. Ebenfalls können Sie dort eine Zahlungsvereinbarung für die laufende Periode abschliessen und angepasste Einzahlungsscheine bestellen.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 055 286 15 25 | steueramt@eschenbach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Füllen Sie die Eingabemaske vollständig aus. Geben Sie insbesondere Ihre Registernummer ein; Sie finden diese oben rechts auf der Steuerrechnung.
Für Zahlungsvereinbarungen mit längerer Laufzeit verlangen wir ein unterzeichnetes Stundungsgesuch sowie eine Budgetaufstellung (siehe Download).
Verfahren
Sie erhalten nach wenigen Tagen die erforderlichen Einzahlungsscheine oder eine Begründung der Ablehnung Ihres Gesuchs.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.