
Bewilligung Gesteigerter Gemeingebrauch von Strassen/Plätzen
Veranstaltungen, Märkte und auch Bauinstallationen auf Strassen oder öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung – gestützt auf das Strassengesetz, sGS 732.1; gesteigerter Gemeingebrauch. Dafür kann eine Abgabe verlangt werden.
Nutzen Sie das untenstehende Gesuchsformular, um eine Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch einzuholen.
Hinweis: Für den Betrieb von Festwirtschaften, für Veranstaltungen im Wald sowie für Veranstaltungen über 93 dB(A) bzw. mit Laseranlagen oder Feuerwerken sind unter Umständen zusätzliche Bewilligungen erforderlich. Die entsprechenden Gesuchsformulare können im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Aktionen
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Gemeinderatskanzlei | 055 286 15 50 | info@eschenbach.ch |