Steigerung Grundstück Nr. 311/S

Grundstücksteigerung 311/S

Steigerungstag und –zeit: Donnerstag, 26. Nov. 2026, 15 Uhr
Steigerungslokal: Aula Schulhaus Breiten, Rickenstrasse 31, 
8733 Eschenbach
Ende der Eingabefrist: 22.10.2026

Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses:
vom 06.–16.11.2026 im Büro des Betreibungsamtes Eschenbach sowie online (www.eschenbach.ch/steigerung)

Beschrieb und Schätzung des zu verwertenden, landwirtschaftlichen Grundstücks:
Grundstück Nr. 311/S, EGRID CH157068773195, Plan Nr. 18S, Geren, Mülital, Ranzachtobel, Stägmüli, Grundbuch St. Gallenkappel Gemeinde Eschenbach SG; Gesamtfläche 78'892 m², Gebäude (208 m²), Strasse/Weg (1'544 m²), übrige befestigte Fläche (277 m²), Acker/Wiese/Weide (53'345 m²), fliessendes Gewässer (96 m²), Wald (23'422 m²), Scheune mit Vers. Nr. 491 (183 m²), Remise mit Vers. Nr. 725 (25 m²)

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung vom 04.06.2026: Fr. 260'000.–

Geführte Besichtigung des Steigerungsobjekts:
Donnerstag, 05.11.2026 sowie Freitag, 06.11.2026 nur nach Voranmeldung beim Betreibungsamt Eschenbach SG (T 055 286 15 00 / betreibungsamt@eschenbach.ch).

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.

Der Ersteigerer bzw. die Ersteigerin hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine unverzinsliche Anzahlung von Fr. 50’000.– zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden.

Die Verwertung des Grundstückes unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Es ist eine Erwerbsbewilligung nach Art. 61 BGBB notwendig.
In Bezug auf die Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte wird auf Art. 60a VZG verwiesen.

Im Weiteren wird auf Art. 126, Art. 133 bis 143 SchKG, auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG – SR 281.42), auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG – SR 211.412.41) sowie die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV – SR 211.412.411) verwiesen. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte aufmerksam gemacht. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Informationen

Datum
1. Oktober 2026
Herausgeber/-in
Betreibungsamt

Dokumente

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Liegenschaftsbewertung_landw. 311 S (PDF, 5.07 MB) Download 0 Liegenschaftsbewertung_landw. 311 S