Eidg. und Kant. Volksabstimmung vom 25. September 2022

Informationen

Datum
25. September 2022
Kontakt
Thomas Elser, Gemeinderatsschreiber

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)

Abgelehnt
Ergebnis
Ein wuchtiges Nein von etwas über 70 % gab es in Eschenbach zur Massentierhaltungsinitiative.
Beschreibung

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden.

Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde.

Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten.

Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 29,37 %
1'019
Nein-Stimmen 70,63 %
2'450
Leer
14
Stimmberechtigte
6'658
Stimmbeteiligung
52.3 %
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Protokoll_Eidg_Abstimmung_2022.09.25.pdf (PDF, 102.53 kB) Download 0 Protokoll_Eidg_Abstimmung_2022.09.25.pdf

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Angenommen
Ergebnis
Dieser Vorlage ist in Eschenbach mit einer Ja-Mehrheit von rund 58.2 % deutlich zugestimmt worden.
Beschreibung

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:

  • die Erhöhung der Einnahmen
  • die Anpassung der Leistungen der AHV

Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,21 %
1'999
Nein-Stimmen 41,79 %
1'435
Leer
18
Stimmberechtigte
6'658
Stimmbeteiligung
51.9 %
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Protokoll_Eidg_Abstimmung_2022.09.25.pdf (PDF, 102.53 kB) Download 0 Protokoll_Eidg_Abstimmung_2022.09.25.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Angenommen
Ergebnis
Der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes haben die Eschenbacher Stimmenden mit einem Ja-Stimmenanteil von 53.3 % zugestimmt.
Beschreibung

Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver.

Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden.

Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz,VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 53,33 %
1'776
Nein-Stimmen 46,67 %
1'554
Leer
58
Stimmberechtigte
6'658
Stimmbeteiligung
50.9 %
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Protokoll_Eidg_Abstimmung_2022.09.25.pdf (PDF, 102.53 kB) Download 0 Protokoll_Eidg_Abstimmung_2022.09.25.pdf

Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV21)

Angenommen
Ergebnis
Diese Vorlage fand in Eschenbach eine Ja-Mehrheit von rund 57.5 %.
Beschreibung

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:

  • die Erhöhung der Einnahmen
  • die Anpassung der Leistungen der AHV

Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 57,51 %
1'976
Nein-Stimmen 42,49 %
1'460
Leer
16
Ungültig
1
Stimmberechtigte
6'658
Stimmbeteiligung
51.9 %
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Protokoll_Eidg_Abstimmung_2022.09.25.pdf (PDF, 102.53 kB) Download 0 Protokoll_Eidg_Abstimmung_2022.09.25.pdf

Kantonale Vorlagen

Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West

Abgelehnt
Ergebnis
Zur kantonalen Vorlage betreffend Arealentwicklung Wil West resultierte in Eschenbach eine Nein-Mehrheit von rund 55,6 %
Beschreibung

Informationen zu dieser Vorlage finden Sie hier.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 44,40 %
1'200
Nein-Stimmen 55,60 %
1'503
Leer
69
Stimmberechtigte
6'658
Stimmbeteiligung
41.6 %
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Protokoll_Kant_Abstimmung_2022.09.25.pdf (PDF, 66.49 kB) Download 0 Protokoll_Kant_Abstimmung_2022.09.25.pdf
Name
220925_Urnenabstimmung.pdf (PDF, 1.54 MB) Download 0 220925_Urnenabstimmung.pdf
220925_Abstimmungsbroschuere_SK_September2022_Druck.pdf (PDF, 8.78 MB) Download 1 220925_Abstimmungsbroschuere_SK_September2022_Druck.pdf