
Baurechtsvertrag für Alterswohnungsbau abgeschlossen
Inzwischen wurde der Baurechtsvertrag für das Vorhaben ausgearbeitet und von beiden Parteien genehmigt. Der Baurechtszins für die 3633 m3 grosse Fläche wurde auf 1.75 % festgelegt und ist mit dem eidg. Referenzzinssatz verknüpft. Bei einem Landwert von rund 1.27 Mio. liegt dies klar im Kompetenzbereich des Gemeinderats. (Da die Parzelle Nr. 399E in der OeBA-Zone liegt, kommt ein fixer Bodenpreis zur Anwendung.) Die Erschliessungskosten werden vollumfänglich von der Bauherrin getragen.
Synergien bestmöglich nutzen
Gleichzeitig wurde eine Vereinbarung gutgeheissen, welche die Grundzüge der Zusammenarbeit zwischen der GAW Eschenbach und dem Pflegezentrum Eschenbach / der Gemeinde verbindlich regelt. Dies betrifft einerseits die Planungs- und Bauzeit (Mitspracherecht der Gemeinde, Berücksichtigung des lokalen Gewerbes) und andererseits
den dereinstigen Betrieb. So sollen etwa die Umgebung und spezifische Räume gemeinsam genutzt werden. Zudem ist vorgesehen, dass die Mieterinnen und Mieter der Alterswohnungen gewisse Dienstleistungen über das Pflegezentrum beziehen können. Daraus entstehen gewinnbringende Synergien.