Gräberräumung Friedhof

14. Februar 2025
Die gesetzliche Grabesruhe läuft bei Erdbestattungen und Urnenreihengräbern von Erwachsenen nach zwanzig Jahren, von Kindern nach fünfzehn Jahren und bei Urnenbeisetzungen in/an der Urnenwand bzw. Urnennische und im Gemeinschaftsgrab nach zehn Jahren ab. Es sind deshalb folgende Gräber zu räumen:

Friedhof Eschenbach

  • 1 Reihe Erdbestattungen von August 2004 bis September 2005
  • Urnenwände von Juli 2014 bis Mai 2015

Friedhof Goldingen

  • Erdbestattungen von Oktober 2004 bis Mai 2005

Friedhof St. Gallenkappel

  • Erdbestattungen von Juni 2004 bis Januar 2005
  • Urnenreihengräber von August 2014 bis September 2014
  • Urnennischen von Mai 2014 bis August 2014

Friedhof Walde

  • Erdbestattungen von Oktober 2004 bis November 2004

Die Räumung durch die Angehörigen soll an folgenden Daten erfolgen:

Eschenbach zwischen 22. und 28. September 2025
Goldingen zwischen 5. und 11. Mai 2025
St. Gallenkappel & Walde zwischen 14. und 21. April 2025

Nicht wegzunehmen sind die Granitstellriemen und die Schrittplatten. Sie stehen im Eigentum der Politischen Gemeinde.

Nach Ablauf dieser Daten werden nicht entfernte Grabsteine etc. von Amtes wegen geräumt. Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht berücksichtigt werden.

Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung.

Friedhof