Richtlinien für Mitteilungsblatt «Eschenbach aktuell»

Das Gemeindemitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» informiert die Eschenbacher Bevölkerung über die vom Gemeinderat behandelten Geschäfte, über Veranstaltungen und Neuerungen in der Gemeinde. Herausgabe, Inhalt sowie Veröffentlichung von Mitteilungen sind in den untenstehenden Richtlinien definiert.

Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich
Das Mitteilungsblatt Eschenbach aktuell“ ist seit 1. Januar 2013 das amtliche Publikationsorgan der Gemeinde Eschenbach.
Diese Richtlinien legen die Organisation zur Herausgabe des Publikationsorgans und seinen inhaltlichen Rahmen fest, dessen Inhalt politisch und konfessionell neutral ist.
>>> Das Eschenbach aktuell wurde per 1.6.2019 als «amtliches Publikationsorgan» von der kantonalen Publikationsplattform abgelöst <<<

Organisation

Art. 2 Redaktion

Die Redaktion liegt in der Verantwortung des Gemeindepräsidiums sowie der Gemeinderatskanzlei. Für Beiträge aus der Schule sind der Schulpräsident sowie das Schulsekretariat verantwortlich. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gemeindepräsidium.


Art. 3 Erscheinung
a) Das „Eschenbach aktuell“ erscheint in der Regel alle drei Wochen und wird jeweils am Freitag in alle Haushalte in
der Gemeinde zugestellt.
b) Der Redaktion bleibt das Recht vorbehalten, Ausgaben zu streichen oder zu verschieben, wenn es die Situation erfordert.

Art. 4 Verteilung
Die Verteilung des Mitteilungsblatts erfolgt durch Postzustellung. Es wird unadressiert in alle Haushaltungen verteilt. An Abonnenten sowie auf Verlangen an Eigentümer oder Mieter von Ferienhäusern oder -wohnungen und an interessierte Medien wird es adressiert per B-Post oder E-Mail versandt.

Art. 5 Abonnement
Das Mitteilungsblatt „Eschenbach aktuell“ wird jedem Haushalt in der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Interessenten können das Publikationsorgan zum Preis von 40 Franken pro Jahr abonnieren. Der Versand über E-Mail erfolgt kostenlos. Das Publikationsorgan wird ebenfalls auf der Homepage www.eschenbach.ch publiziert.
Abo-Bestellungen sowie die Aufnahme in den kostenlosen E-Mail-Verteiler nehmen die Redaktion oder das Sekretariat der Gemeindeverwaltung entgegen.

Art. 6 Finanzen
Die Herstellungs- und Verteilungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Gemeinderechnung. Die anfallenden Kosten sind soweit als möglich durch kostenpflichtige Inserate-Erträge zu decken. Die Inseratepreise richten sich nach den in den „Mediadaten“ aufgeführten Tarifen.
Die Abonnementsrechnungen und die kostenpflichtigen Inserate werden direkt durch die Redaktion verrechnet.

Inhalt

Art. 7 Grundsatz

Inhalt und Aufbau des Publikationsorgans erfolgen nach dem Grundsatz: Einfach, informativ und bürgernah. Die Verfassung soll nach journalistischen Grundsätzen erfolgen.

Art. 8 Inhalt und Aufbau
a) Das Mitteilungsblatt „Eschenbach aktuell“ enthält folgende Rubriken:

  • Editorial / Impressum
  • Aus der Ratsstube
  • Aus den Kommissionen / Kultur
  • Aus der Verwaltung
  • Aus der Schule
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Aus dem Gewerbe
  • Energiestadt / Umwelttipp
  • Goldingertal Eschenbach
  • Dorfleben (kostenlose Vereins- und NPO-Inserate)
  • Agenda

b) Das Gemeindemitteilungsblatt „Eschenbach aktuell“ dient in erster Linie zur Information der Bevölkerung über gemeindeinterne Themen und zur Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen.

c) Für Vereine und nicht-kommerzielle Institutionen und Organisationen besteht die Möglichkeit, kostenlose Veranstaltungshinweise in Form von Inseraten zu publizieren (Art. 11).

d) Nicht-kommerzielle Institutionen und Organisationen, welche eine öffentliche Aufgabe erfüllen und von der Gemeinde vertraglich unterstützt werden, können nebst der kostenlosen Insertionsmöglichkeit (Art. 11), zweimal jährlich eine halbe Seite für Berichte über spezielle Ereignisse in Anspruch nehmen.
Solche Ereignisse können sein:

  • Jubiläen
  • Ausserordentliche Grossanlässe


e) Berichte über ordentliche General- und Hauptversammlungen, Vorstandssitzungen oder Ähnliches sind von dieser Regelung gemäss Bst. c) und d) ausgenommen, da dies den Rahmen des Mitteilungsblatts sprengen würde.

f) Anfragen für Beilagen werden individuell geprüft. Die Möglichkeit, dem «Eschenbach aktuell» ein Druckerzeugnis beizulegen, besteht nur für Organisationen mit besonderer öffentlicher Bedeutung, wie beispielsweise einer Detaillisten-Organisation, einem Verkehrsverein oder dem Verein Goldingertal Eschenbach. Dies zudem nur zu ganz besonderen Anlässen, die im Interesse der Dorfgemeinschaft stehen. Für Einzelunternehmen oder private Vereine besteht die Möglichkeit einer physischen Beilage nicht.
Die Organisation trägt den Teil der Kosten, der ihr bei einem Einzelversand entstanden wäre wie auch die zusätzlichen Ausrüstungskosten für das Beilegen des Druckerzeugnisses (manuelle Arbeit der Druckerei). Diese Kosten werden jeweils von Fall zu Fall neu berechnet.
Die Beilage muss kleiner als das Format DIN-A4 sein. Weiter spielt das Gewicht ebenfalls eine wichtige Rolle, da die Versandkosten des "Eschenbach aktuell" aufgrund einer Beilage nicht höher ausfallen dürfen. Grundsätzlich entscheidet die Redaktion abschliessend über die Aufnahme einer Beilage.

g) Grundsätzlich entscheidet die Redaktion abschliessend über die Aufnahme eines Beitrags. Dies je nach Inhalt, Platzverhältnissen und Relevanz für die Leserschaft.

Art. 9 Gestaltung
a) Die generelle Gestaltung basiert auf dem Erscheinungsbild der Gemeinde Eschenbach.
b) Die zur Veröffentlichung zugelassenen Publikationen haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Position, Darstellungs- bzw. Veröffentlichungsform im Publikationsorgan.
c) Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung von Beiträgen.
d) Über die definitive Aufnahme eines Beitrages entscheidet die Redaktion abschliessend.
e) Beiträge dürfen von der Redaktion zurückgestellt, gekürzt oder gestrichen werden.
f) Der Einsatz von Fotos, Signeten, Logos, lockert die Textseiten auf und ist zu fördern.
g) Eingereichte Bilder und Inserate müssen scharf sein und über eine für den professionellen Druck genügend grosse Auflösung verfügen: mindestens 300 Pixel pro Inch bei einer Breite von 30 cm. Faustregel: Ein Bild muss mindestens 1 MB gross sein, um den Anforderungen zu entsprechen.

Art. 10 Redaktionsschluss
Redaktionsschluss ist in der Regel rund zehn Tage vor dem Erscheinungstermin. Die genauen Termine sind immer aktuell auf www.eschenbach.ch zu finden.

Art. 11 Zugang für Dritte / Inserate
Dritte haben nach folgenden Kriterien das Recht, Inserate im Publikationsorgan zu platzieren:

a) Vereine, NPO und politische Parteien mit Sitz in der Gemeinde:

  • kostenlose Veranstaltungshinweise
  • keine Wahlpropaganda
  • Belegung max. 2 x 1/6 -Seite pro Veranstaltung (Format F)


b) Private und Firmen:

  • Kommerzielle Werbung von Personen/Firmen mit Sitz in Eschenbach (prioritär)

Je nach Grösse/ gegen Rechnung gemäss Tarife in den Mediadaten

  • Informationen/redaktionelle Beiträge in der Rubrik „Aus dem Gewerbe“ Format Z

Max. 1 Seite PR inkl. Bildmaterial gegen Rechnung gemäss Tarif.
Diese Möglichkeit ist ausnahmslos einheimischem Gewerbe vorbehalten.

  • Kommerzielle Werbung von auswärtigen Personen/Firmen, ausgenommen Format Z (sekundär)

Je nach Grösse gegen Rechnung gemäss Tarife in den Mediadaten

c) Über die Aufnahme eines Inserates entscheidet die Redaktion, es besteht kein Anspruch auf Publikation. Die Redaktion kann Inserate mit ehrverletzendem Inhalt oder aus anderen Gründen abweisen.

d) Die zur Publikation vorgesehenen Inserate müssen bis Redaktionsschluss fertig gestaltet in elektronischer Form abgegeben werden.

e) Die Inserate müssen mittels Bestellformular bestellt werden (www.eschenbach.ch). Telefonische Aufträge werden nicht angenommen.

f) Die erhältlichen Inserategrössen sind in den Mediadaten aufgelistet.

g) Nicht publiziert werden:

  • Beiträge mit politisch oder konfessionell nicht neutralem Inhalt
  • Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Interessen der Gemeinde und ihrer Bürger verstossen
  • Kommentare, Propaganda, offene Briefe oder Leserbriefe
  • Berichte oder Protokollauszüge aus Vorstandssitzungen oder Versammlungen von Vereinen und Parteien
  • Anonyme Berichte
  • Alleinstehende Hinweise auf „Aktionen“ in den lokalen Geschäften
  • In fremder Sprache ohne Übersetzung vorgelegte Beiträge
  • Meinungsäusserungen bzw. Stellungnahmen
  • Wahlwerbung


Art. 12 Agenda
Unter www.eschenbach.ch wird einheimischen Vereinen, nicht-kommerziellen Institutionen/Organisationen und regionalen Vereinen, die das Gemeindegebiet Eschenbach einschliessen, die Möglichkeit geboten, ihre nicht-kommerziellen Veranstaltungen kostenlos selber zu erfassen und so öffentlich bekannt zu machen. Die auf der Website der Gemeinde Eschenbach erfassten Veranstaltungen werden automatisch in die Agenda des "Eschenbach aktuell" übernommen, sofern sie den erwähnten Kriterien entsprechen.
Die Redaktion des "Eschenbach aktuell" wie auch die Online-Redaktion der Eschenbacher Website entscheiden abschliessend über die Aufnahme von Veranstaltungshinweisen.

Redaktion | Anregungen | Inserate:

Gemeinderatskanzlei
Tanja Venu
Rickenstrasse 12
8733 Eschenbach
E-Mail: redaktion@eschenbach.ch
Direktwahl: 055 286 15 52


Weitere nützliche Informationen:

 

 

Richtlinien_Publikationsorgan_ESCHENBACH-AKTUELL_ab_01.06.2016_DEF.pdf (PDF, 190.72 kB)