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Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Abstimmungstermin13.02.2022
EbeneBund
InstitutionFakultatives Referendum
DokumenteErlauterungen_des_Bundesrates_-_Volksabstimmung_vom_13.02.2022.pdf (pdf, 2847.9 kB)
 
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) annehmen?
 
Beschreibung

Unternehmen brauchen Kapital, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen oder Verluste zu decken. Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe.

Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. In der Regel bezahlen kleine Unternehmen keine solche Abgabe; die Steuereinnahmen stammen vorwiegend von mittleren und grossen Unternehmen.

Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt.

Von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren insbesondere junge, wachstumsstarke Unternehmen, die noch keine Reserven haben. Um ihr Wachstum zu finanzieren, sind sie auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen, das heute der Emissionsabgabe unterliegt. Aus der Abschaffung der Abgabe entstünden dem Bund Mindereinnahmen von schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr.

Weitere Informationen finden Sie hier.



Stimmberechtigte6'596   
Stimmbeteiligung41.7   
 
VorlageJa-Stimmen1'01437.43% 
VorlageNein-Stimmen1'69562.57%
VorlageLeer43  
VorlageUngültig0  
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