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Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV21)

Abstimmungstermin25.09.2022
EbeneBund
InstitutionFakultatives Referendum
DokumenteProtokoll_Eidg_Abstimmung_2022.09.25.pdf (pdf, 104.9 kB)
 
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) annehmen?
 
Beschreibung

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:

  • die Erhöhung der Einnahmen
  • die Anpassung der Leistungen der AHV

Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 
Ergebnis
Diese Vorlage fand in Eschenbach eine Ja-Mehrheit von rund 57.5 %.


Stimmberechtigte6'658   
Stimmbeteiligung51.9 %   
 
VorlageJa-Stimmen1'97657.51% 
VorlageNein-Stimmen1'46042.49%
VorlageLeer16  
VorlageUngültig1  
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