Willkommen auf der Website der Gemeinde Eschenbach



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Retention

Zuständiges Amt: Betreibungsamt

Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen können Gegenstände eines Schuldners, die sich in den Mieträumen befinden, als Sicherheit zurückbehalten lassen. Der Gläubiger muss dazu ein Retentionsbegehren an das Betreibungsamt richten.
Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:

  • eine verfallene Jahresmiete und die laufenden Halbjahresmiete
  • eine verfallen und die laufende Jahrespacht


Preis: nach Tarif


Online-Dienste

Nutzungsbedingungen (docx, 18.8 kB).

Name Laden
Retentionsbegehren (pdf, 95.9 kB)


zur Übersicht