Retention

Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen können Gegenstände eines Schuldners, die sich in den Mieträumen befinden, als Sicherheit zurückbehalten lassen. Der Gläubiger muss dazu ein Retentionsbegehren an das Betreibungsamt richten.
Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:

  • eine verfallene Jahresmiete und die laufenden Halbjahresmiete
  • eine verfallen und die laufende Jahrespacht


Preis

nach Tarif