Retention
Zuständiges Amt: Betreibungsamt Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen können Gegenstände eines Schuldners, die sich in den Mieträumen befinden, als Sicherheit zurückbehalten lassen. Der Gläubiger muss dazu ein Retentionsbegehren an das Betreibungsamt richten.
Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:
Preis: nach Tarif
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