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06.06.2023 17:34:58


Retention

Zuständiges Amt: Betreibungsamt

Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen können Gegenstände eines Schuldners, die sich in den Mieträumen befinden, als Sicherheit zurückbehalten lassen. Der Gläubiger muss dazu ein Retentionsbegehren an das Betreibungsamt richten.
Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:

  • eine verfallene Jahresmiete und die laufenden Halbjahresmiete
  • eine verfallen und die laufende Jahrespacht


Preis: nach Tarif


Online-Dienste

Nutzungsbedingungen (docx, 18.8 kB).

Name Laden
Retentionsbegehren (pdf, 95.9 kB)


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