Steuerausweis
Zuständiges Amt: Steueramt Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird. Auf dem von uns ausgestellten Steuerausweis ist das steuerbare Einkommen und Vermögen aufgeführt. Die Steuerausweise sind gebührenfrei und können unter diesem Link bestellt werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
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