Asyl- und Flüchtlingswesen

Im März 2019 trat das revidierte Asylgesetz in Kraft. Seither verbleiben die Asylsuchenden bis zum Aufnahmeentscheid in Bundes- oder Kantonszentren. So leben auch in Eschenbach grundsätzlich keine «Asylsuchenden» (N-Bewilligung) mehr. Den Gemeinden werden Flüchtlinge erst zugewiesen, wenn diese ein Bleiberecht haben (anerkannte Flüchtlinge mit B-Bewilligung oder vorläufig aufgenommene Ausländer/Flüchtlinge mit FVA-Bewilligung) und faktisch nicht mehr asylsuchend sind.

Die in Eschenbach ankommenden Personen, werden durch die Abteilung Soziales, freiwillige Helfende und weitere soziale Institutionen begleitet und betreut, mit dem Ziel einer bestmöglichen Integration.

Rund 40 Personen mit einem solchen Bleibrecht werden aktuell finanziell teilweise oder vollständig durch die Gemeinde getragen (Stand Juli 2021). Einzelpersonen werden üblicherweise im «Wohnheim Arche» an der Rapperswilerstrasse 16 untergebracht. Es gibt jedoch auch Gründe, welche für eine Platzierung in einer durch die Gemeinde angemieteten Wohnung sprechen. Dies ist zum Beispiel bei Familien mit Kindern oftmals der Fall. Darüber hinaus leben auch einige Personen mit Bleiberecht in Eschenbach, welche selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

Hinzu kommen aktuell rund 50 aus der Ukraine geflüchtete Personen, welche mit dem «Schutzstatus S» in Eschenbach gemeldet sind. Mehr dazu erfahren Sie hier.

 

Bei Fragen zum Thema steht Michael Juon, Fachverantwortlicher Asyl- und Flüchtlingswesen gerne zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie zudem auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.

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