BestattungswesenMeldung eines Todesfalls Tritt der Tod im Spital ein, wird die ärztliche Todesbescheinigung in der Regel direkt an das Bestattungsamt geschickt. Ist der Tod zu Hause eingetroffen, erhalten die Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt. Sie ist Grundlage für die Anordnung der Bestattung. Zusätzlich ist dem Bestattungsamt das Familienbüchlein (falls vorhanden) vorzulegen. Bei einem Todesfall zu Hause wird der Einsarger grundsätzlich direkt vom Arzt aufgeboten, ansonsten kann dieser unter folgender Nummer auch selbst aufgeboten werden: Entscheidungen rund um die Bestattung müssen im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten (siehe Merkblatt Vorkehrungen für den Todesfall) oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Das Bestattungsamt organisiert die Erdbestattung oder Kremation. Die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Die Gemeinde stellt einen standardisierten Holzsarg oder eine Ton-Urne zur Verfügung. Das Überführen der verstorbenen Person wird durch das Bestattungsamt veranlasst. Grabwahl
Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdbestattungsgrab (innert 10 Jahren seit Erstverstorbenem) in einem Urnengrab oder Urnenwand (innert 2 Jahren seit Erstverstorbenem) beigesetzt werden. Abdankung Bestattungsanzeige Finanzielles Online-DiensteNutzungsbedingungen (docx, 18.8 kB).
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