Bestattungswesen

Meldung eines Todesfalls
Ein Todesfall muss falls möglich, innerhalb eines halben Tages dem Bestattungsamt gemeldet werden. Bei einem Todesfall am Wochenende bitte am folgenden Werktag. Für die Besprechung mit dem Bestattungsamt vereinbaren Sie bitte telefonisch unter Tel. Nr. 055 286 15 90 einen Termin. Über die Feiertage ist die Tel. Nr. 055 286 15 90 entsprechend umgeleitet.

Tritt der Tod im Spital ein, wird die ärztliche Todesbescheinigung in der Regel direkt an das Bestattungsamt geschickt. Ist der Tod zu Hause eingetroffen, erhalten die Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt. Sie ist Grundlage für die Anordnung der Bestattung. Zusätzlich ist dem Bestattungsamt das Familienbüchlein (falls vorhanden) vorzulegen.

Bei einem Todesfall zu Hause wird der Einsarger grundsätzlich direkt vom Arzt aufgeboten, ansonsten kann dieser unter folgender Nummer auch selbst aufgeboten werden:
Büsser Bestattungsdienst GmbH: Tel. Nr. 079 221 99 94 / 055 210 82 85

Entscheidungen rund um die Bestattung müssen im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten (siehe Merkblatt Vorkehrungen für den Todesfall) oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber.

Das Bestattungsamt organisiert die Erdbestattung oder Kremation. Die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Die Gemeinde stellt einen standardisierten Holzsarg oder eine Ton-Urne zur Verfügung. Das Überführen der verstorbenen Person wird durch das Bestattungsamt veranlasst. 

Grabwahl
Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:

  • Erdbestattungsgrab
  • Urnengrab
  • Urnenwand
  • Gemeinschaftsgrab (anonym)

Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdbestattungsgrab (innert 10 Jahren seit Erstverstorbenem) in einem Urnengrab oder Urnenwand (innert 2 Jahren seit Erstverstorbenem) beigesetzt werden.

Abdankung
Für die Beerdigung bzw. Abdankung und Beisetzung muss das Datum und die Uhrzeit mit dem Bestattungsamt und allenfalls dem Katholischen oder Evangelischen Pfarramt vereinbart und abgesprochen werden. Die Angehörigen besprechen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin die Gestaltung der Abdankungsfeier und sind für den gewünschten Blumenschmuck besorgt. Es ist ihnen überlassen, ob sie eine persönliche Todesanzeige in der Zeitung aufgeben.

Bestattungsanzeige
Das Bestattungsamt erstellt die Bestattungsanzeige und informiert die zuständigen Personen und Stellen. Auch sämtliche öffentlichen Stellen werden vom Bestattungsamt direkt informiert (Steueramt, Einwohneramt, usw.). Für erbrechtliche Angelegenheiten ist das Amtsnotariat See-Gaster in Rapperswil zuständig.

Finanzielles
Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Eschenbach hatten, werden die einfachen Bestattungskosten durch die Gemeinde übernommen. Spezielle Wünsche gehen zu Lasten der Angehörigen.

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