Wasser/Abwasser-Anschlussbeiträge
Zuständiges Amt: Finanzverwaltung Wasser-Anschlussbeitrag Einmaliger Grundbeitrag (Art. 48 Wasserversorgungsreglement) Fr. 400.-- Gebäudezuschlag (Art. 49 ff.) Industrie- und Gewerbebetriebe 1.0 % vom Neuwert oder Wohnbauten, landwirtschaftliche Gebäude 0.5 % vom Neuwert fällig zu 80 % per Baubeginn (Zahlungsfrist 30 Tage), Rest bei Vorliegen der rechtskräftigen Gebäudeschätzung Abwasser-Anschlussbeitrag Einmaliger Anschlussbeitrag (Art. 32 Abwasserreglement) 2.4 % des Neuwerts Dazu Fr. 1.-- pro m2 der erfassten Fläche des anzuschliessenden Grundstücks (Art. 31) fällig zu 80 % per Baubeginn (Zahlungsfrist 30 Tage), Rest bei Vorliegen der rechtskräftigen Gebäudeschätzung Publikationen
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