
Individuelle Prämienverbilligung
Die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien soll die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung für wirtschaftlich schwach gestellte Personen mildern. Das Anmeldeverfahren ist eine Zusammenarbeit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen und der AHV-Zweigstellen der Gemeinden.
Auf der Basis der letzten Steuerdaten erhalten voraussichtlich Anspruchsberechtigte im Januar ein Anmeldeformular. Dieses enthält alle Informationen für die Antragstellung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der SVA St. Gallen. Auch die AHV-Zweigstelle der Gemeinde kann Sie auf Wunsch gerne persönlich beraten.
Häufige Fragen
Wer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Prämienverbilligung?
Personen, die am 1. Januar 2025 ihren Wohnsitz/Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten sowie Zuzügerinnen und Zuzüger aus dem Ausland.
Bis wann ist der Anspruch geltend zu machen?
Einreichfrist bis 31. März 2025 für voraussichtlich Berechtigte mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen. Für ab dem 2. Januar aus dem Ausland Zuziehende endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2025.
Wie ist der Anspruch geltend zu machen?
Personen, die nicht angeschrieben werden, können auf der Webseite das elektronische Formular ab 1. Januar 2025 online ausfüllen und abschicken.
Was geschieht bei Änderungen im Prämienverbilligungsjahr?
Neuberechnung bei Geburten auf Antrag bis spätestens 31. März des Folgejahres.
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 055 286 15 13 | soziales@eschenbach.ch |