BestattungswesenMeldung eines Todesfalls Vor dem Gang zum Bestattungsamt ist allenfalls mit dem katholischen oder evangelischen Pfarrer ein provisorischer Bestattungstermin zu vereinbaren. Dieser muss jedoch vom Bestattungsamt noch bestätigt werden. Bei einem Todesfall Zuhause wird der Einsarger grundsätzlich direkt vom Arzt aufgeboten, ansonsten kann dieser unter folgender Nummer auch selbst aufgeboten werden: Kurt Lämmler GmbH: 055 282 40 70. Entscheidungen rund um die Bestattung müssen im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten (siehe Merkblatt Vorkehrungen für den Todesfall) oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Das Bestattungsamt organisiert die Erdbestattung oder Kremation. Die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Die Gemeinde stellt einen standardisierten Holzsarg oder eine Ton-Urne zur Verfügung. Das Überführen der verstorbenen Person wird durch das Bestattungsamt veranlasst. Grabwahl
Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdbestattungsgrab (innert 10 Jahren seit Erstverstorbenem)in einem Urnengrab oder Urnenwand (innert 2 Jahren seit Erstverstorbenem) beigesetzt werden. Abdankung Bestattungsanzeige Finanzielles Online-DiensteNutzungsbedingungen (docx, 18.8 kB).
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