Bewilligung für Veranstaltungen im Wald und in weiteren Lebensräumen
Für Veranstaltungen im Wald und in weiteren Lebensräumen besteht aber einer gewissen Grösse, Dauer oder Art gestützt auf die eidgenössische Waldgesetzgebung und die kantonalen Ausführungsbestimmungen eine Bewilligungs- oder Meldepflicht.
Von den entsprechenden Bestimmungen betroffen sind Veranstaltungen, die in freier Natur durchgeführt werden sollen und die den Lebensraum von Pflanzen und wildlebenden Tieren beeinträchtigen könnten.
Meldepflichtige Veranstaltungen
Vorgehen für VeranstalterBewilligungs- oder meldepflichtige Veranstaltungen gemäss Waldgesetzgebung sind der Gemeinderatskanzlei schriftlich (auch per E-Mail möglich), vollständig und rechtzeitig (mindestens drei Monate vor der Veranstaltung) zu melden. Im Minimum sind ein Meldeformular und ein Situationsplan einzureichen. Grossveranstaltungen erfordern in der Regel zusätzlich ein Parkplatz-, Bodenschutz- und Sicherheitskonzept. Meldeformulare und Merkblätter können bei der Gemeinde bezogen oder auf der Internetseite des Kantons heruntergeladen werden. Die Gemeinde beurteilt die Veranstaltung innerhalb eines Monats und leitet bei einer Bewilligungspflicht die Unterlagen an das Kantonsforstamt weiter. Das Kantonsforstamt ist für die Erteilung der Bewilligung zuständig. Es holt vor dem Entscheid die Stellungnahmen der betroffenen kantonalen Ämter und der Gemeinden ein. Das Kantonsforstamt entscheidet spätestens innert drei Monaten nach Eingang der Meldung bei der Gemeinde. Kann der Entscheid nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, teilt es den Verfahrensbeteiligten die voraussichtliche Behandlungsfrist und die Gründe mit. Bei lediglich meldepflichtigen Veranstaltungen sucht die Gemeinde allenfalls zusammen mit den Organisatorinnen und Organisatoren sowie dem Kreisoberförster und dem Wildhüter nach einer möglichst naturverträglichen Lösung oder teilt den Organisierenden ganz einfach mit, dass der Durchführung der Veranstaltung nichts entgegensteht. Eine möglichst frühzeitige Meldung (mind. drei Monate vor der Veranstaltung) erleichtert die Verfahren und ermöglicht im gegenseitigen Einvernehmen erzielbare, optimierte Lösungen. Mindestens für grössere Anlässe ist eine Kontaktnahme mit der Politischen Gemeinde resp. den Organen des kantonalen Forstdiensts und der Wildhut bereits in den ersten Phasen der Planung zu empfehlen. Diese Stellen stehen auch für nähere Auskünfte und weitere Beratungen zur Verfügung. Für wiederkehrende, gleichbleibende Veranstaltungen (beispielsweise periodisch stattfindende Übungen von Hundesportvereinen oder jährlich stattfindende Sportanlässe) kann eine Beurteilung resp. Bewilligung für mehrere Jahre erfolgen resp. erteilt werden.Aktionen
Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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