Meldeformular Laseranlagen

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) schützt das Publikum vor schädlichen Einflüssen von übermässigem Schall und Laseranlagen bei Veranstaltungen. Die Gemeinderatskanzlei ist für den Vollzug der Verordnung in Eschenbach zuständig.

Sie planen einen Anlass mit Laseranlagen? Dann nutzen Sie das untenstehende Meldeformular für den Einsatz von Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4.
 

Hinweis: Für Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen und Plätzen, den Betrieb von Festwirtschaften, für Veranstaltungen im Wald sowie für Veranstaltungen über 93 dB(A) bzw. mit Feuerwerken sind unter Umständen zusätzliche Bewilligungen erforderlich. Die entsprechenden Gesuchsformulare können im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

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