Pass

Der Schweizer Pass
Den Pass sowie das Kombi Pass & ID muss man direkt bei der Ausweisstelle in St. Gallen beantragen.

Die Beantragung sowie die Terminvereinbarung erfolgt bestenfalls online
oder telefonisch unter 058 229 36 31.

Nach erfolgter Beantragung ist anschliessend die persönliche Vorsprache zum vereinbarten Termin bei der Ausweisstelle zwingend.

Mitzunehmen sind:
  • Bestehende Ausweise (Pass, provisorischer Pass, ID)
  • Geldbetrag (Ausweisgebühren müssen direkt vor Ort bezahlt werden)
  • Verlustanzeige (sofern alte Identitätskarte verloren oder gestohlen wurde, ausgestellt durch die Schweizer Polizei)

Direkt bei der Ausweisstelle werden die biometrischen Daten (Passfoto und Fingerabdrücke) erstellt und erfasst, was ca. 10-15 min dauert. Die neuen Ausweise werden anschliessend innert 10 Tagen nach Hause geschickt.

Wichtig sind die Vorgaben bezüglich Ausweisbeantragung für Minderjährige. Beachten Sie die Informationen der Ausweisstelle auf dem Einwilligungserklärung bei Minderjährigen.

Gebühren und Gültigkeit Kombi Pass/ID (inkl. Porto):
  • Erwachsene CHF 158.00 | 10 Jahre
  • Kinder CHF 78.00 | 5 Jahre

Gebühren und Gültigkeit Pass (inkl. Porto):
  • Erwachsene CHF 145.00 | 10 Jahre
  • Kinder CHF 65.00 | 5 Jahre

Ausweisstelle St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, Tel. 058 229 36 31, www.migrationsamt.sg.ch


Not-Pass / Provisorischer Pass
Wer kurzfristig einen neuen Ausweis benötigt, beispielsweise infolge Verlust oder Ablauf der Gültigkeit, kann einen Not-Pass resp. Provisorischen Pass beantragen.

Dieser Ausweis ist maximal ein Jahr resp. nur für eine Reise gültig. Beantragen kann man diesen Ausweis persönlich und ohne Voranmeldung bei der Ausweisstelle St. Gallen (für Fr. 100.-) oder bei einer Notpassstelle am Abreiseflughafen (Zürich, Basel oder Genf) für Fr. 150.-.

Beachten Sie unbedingt die Schalter-Öffnungszeiten und nehmen Sie die alten Ausweise mit! Bei grosser Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen.

Achtung: Nicht alle Staaten anerkennen diesen provisorischen Pass, da es sich nicht um einen biometrischen Pass handelt! Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen.

EDA für Vertretungen und Reisehinweise:


Weitere Infos finden Sie unter:

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