Pass
Der Schweizer Pass 10
Den Pass sowie das Kombi Pass & ID muss man direkt bei der Ausweisstelle in St. Gallen beantragen. Die Beantragung sowie die Terminvereinbarung erfolgt bestenfalls online oder telefonisch unter 058 229 36 31. Nach erfolgter Beantragung ist anschliessend die persönliche Vorsprache zum vereinbarten Termin bei der Ausweisstelle zwingend. Mitzunehmen sind:
Direkt bei der Ausweisstelle werden die biometrischen Daten (Passfoto und Fingerabdrücke) erstellt und erfasst, was ca. 10-15 min dauert. Die neuen Ausweise werden anschliessend innert 10 Tagen nach Hause geschickt. Wichtig sind die Vorgaben bezüglich Ausweisbeantragung für Minderjährige. Beachten Sie die Informationen der Ausweisstelle auf dem Einwilligungsformular. Gebühren und Gültigkeit Kombi Pass/ID (inkl. Porto):
Gebühren und Gültigkeit Pass (inkl. Porto):
Ausweisstelle St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, Tel. 058 229 36 31, www.migrationsamt.sg.ch Schalteröffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr; Donnerstag: 10.00 bis 11.30 Uhr, 13.30 bis 19.00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr Verlust eines Ausweises Der Verlust eines gültigen Passes oder gültigen Identitätskarte ist bei einer Polizeistation in der Schweiz zu melden. Beim Antrag eines neuen Ausweises infolge Verlusts ist die entsprechende Verlustanzeige im Original vorzulegen. Die Ausweisstelle des Kantons St. Gallen kann die bisher bei der Stadtpolizei oder der Kantonspolizei gemeldete Verlustmeldung ebenfalls entgegennehmen. Not-Pass / Provisorischer Pass Wer kurzfristig einen neuen Ausweis benötigt, beispielsweise infolge Verlust oder Ablauf der Gültigkeit, kann einen Not-Pass resp. Provisorischen Pass beantragen. Dieser Ausweis ist maximal ein Jahr resp. nur für eine Reise gültig. Beantragen kann man diesen Ausweis persönlich und ohne Voranmeldung bei der Ausweisstelle St. Gallen (für Fr. 100.-) oder bei einer Notpassstelle am Abreiseflughafen (Zürich, Basel oder Genf) für Fr. 150.-. Beachten Sie unbedingt die Schalter-Öffnungszeiten und nehmen Sie die alten Ausweise mit! Bei grosser Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Achtung: Nicht alle Staaten anerkennen diesen provisorischen Pass, da es sich nicht um einen biometrischen Pass handelt! Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen. EDA für Vertretungen und Reisehinweise:
Weitere Infos finden Sie unter: Gerne helfen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohneramtes weiter Telefon 055 286 15 05 oder einwohneramt@eschenbach.ch. Aktionen
Zuständige Instanz: Einwohneramt
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