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Baugesuchsformular

Für bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei der zuständigen Behörde der politischen Gemeinde ein Baugesuch einzureichen. Diese prüft die Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit und veranlasst gegebenenfalls ihre Ergänzung.

In Zusammenarbeit mit der Vereinigung St.Gallischer Bauverwalter und Bausekretäre (VSGB) hat das Baudepartement ein neues einheitliches Baugesuchsformular für alle St.Galler Gemeinden entwickelt. Dieses steht auf zwei Arten zur Verfügung:

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Zuständige Instanz: Bauverwaltung

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