Bewilligung für Tombolas und Lottoveranstaltungen
Tombolas und Lottoveranstaltungen, die von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden, benötigen keine Bewilligung, wenn sie die Plansumme (Summe der Verkaufspreise aller Lose bzw. Einsatzkarten) von Fr. 50'000.-- nicht übersteigen. Tombolas oder Lottoveranstaltungen von anderen Veranstaltern sind immer bewilligungspflichtig.
Sollte eine Bewilligung notwendig sein, ist die Gebühr nicht von der Verlosungssumme abhängig.
Nähere Informationen sowie die notwendigen allfälligen Gesuchsformulare finden Sie hier.
Aktionen
Verantwortliche Person: Anita Poschung Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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