Reglement über die Benützung von Schulräumen und SchulaussenanlagenDieses Reglement regelt die Benützung von Schulräumen und Schulaussenanlagen bei allen Schulhäusern und Kindergärten in der Gemeinde Eschenbach sowohl durch die Öffentlichkeit als auch durch Vereine und andere Organisationen. Inhalt: Nutzung, Festwirtschaft, Benützungsbewilligung, Räumlichkeiten, Aussenanlagen Reglement über die Benützung von Schulräumen und Schulaussenanlagen durch die Öffentlichkeit, Vereine und andere Organisationen vom Gemeinderat Eschenbach erlassen am 10. August 2021, rechtsgültig geworden am 10. August 2021, in Kraft seit 10. August 2021.
Zuständige Instanz: Liegenschaften + Strassen
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