
Pfändung
Mit einer Betreibung können offene Rechnungen mit Hilfe des Staates eingefordert werden. Dies ist ein wichtiges Instrument zum Erhalt der Rechtssicherheit.
Das Verfahren wird eingeleitet, indem der Gläubiger beim Betreibungsamt am Wohnort/Geschäftssitz des Schuldners ein Betreibungsbegehren einreicht. Daraufhin erhält der Schuldner einen Zahlungsbefehl, verbunden mit der Aufforderung, den offenen Betrag samt Zins und Betreibungskosten zu begleichen.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann kann der Gläubiger die Betreibung mit einem Fortsetzungsbegehren weiterführen. Damit wird die Pfändung von Vermögens- oder Einkommensbestandteilen des Schuldners eingeleitet.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 055 286 15 00 | betreibungsamt@eschenbach.ch |