Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen

Wer für eine Fahrt ins Ausland ein fremdes Auto ausleiht, oder mit einem Firmenfahrzeug ins Ausland reist, muss je nach Destination eine Bewilligung zur Benutzung des Fremd-Fahrzeugs vorweisen. Um diese Nutzungs-Vollmacht auszustellen, füllt der/die Fahrzeughalter/in das untenstehende Formular aus und lässt die Unterschrift im Idealfall auf der Einwohnerkontrolle amtlich beglaubigen.
 

Anmerkung: Das Einwohneramt übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Formulars. Achten Sie auf die Vorschriften in den Zielländern und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden / Konsulaten darüber, welche Dokumente Sie benötigen und in welcher Form diese ausgestellt werden müssen.

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