
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Gemäss kantonalem Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge leistet die politische Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz des minder- und volljährigen Kindes unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, falls die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. In gewissen Fällen haben auch Erwachsene Anspruch auf Inkassohilfe.
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