
Meldeformular Veranstaltungen über 93 dB
Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) schützt das Publikum vor schädlichen Einflüssen von übermässigem Schall und Laseranlagen bei Veranstaltungen. Die Gemeinderatskanzlei ist für den Vollzug der Verordnung in Eschenbach zuständig.
Sie planen einen Anlass mit einer erhöhten Lärmbelastung? Dann nutzen Sie das untenstehende Meldeformular für Veranstaltungen über 93 dB(A). Nützliche Hinweise zum Thema Lärmschutz finden Sie zudem folgendem Link.
Hinweis: Für Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen und Plätzen, den Betrieb von Festwirtschaften, für Veranstaltungen im Wald sowie für Laseranlagen oder Feuerwerke sind unter Umständen zusätzliche Bewilligungen erforderlich. Die entsprechenden Gesuchsformulare können im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
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Gemeinderatskanzlei | 055 286 15 50 | info@eschenbach.ch |