
Reisevollmacht für ein mit nur einem Elternteil reisendes Kind
Als Massnahme zur Bekämpfung von Kindesentführungen können Kinder bei Grenzübertritten kontrolliert werden. Dabei wird auch überprüft, ob ein mit dem Kind allein reisender Elternteil tatsächlich ins Ausland reisen darf, oder ob ein Bekannter, der mit dem Kind reist, die Erlaubnis der Eltern hat.
Ihr Kind möchte mit nur einem Elternteil ins Ausland verreisen? In diesem Fall ist eine schriftliche Reisevollmacht als Einverständniserklärung des (Ex-)Partners mitzuführen. Um diese auszustellen, füllt der/die nicht mitreisende Vater/Mutter das untenstehende Formular aus und lässt die Unterschrift im Idealfall auf der Einwohnerkontrolle amtlich beglaubigen.
Die Reisevollmacht für ohne Eltern reisende Kinder finden Sie hier.
Anmerkung: Das Einwohneramt übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Formulare. Achten Sie auf die Vorschriften in den Zielländern und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden / Konsulaten darüber, welche Reisedokumente Minderjährige benötigen und in welcher Form diese ausgestellt werden müssen.
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