
Bewilligung für Tombolas und Lottoveranstaltungen
Tombolas und Lottoveranstaltungen, die von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden, benötigen keine Bewilligung, wenn sie die Plansumme (Summe der Verkaufspreise aller Lose bzw. Einsatzkarten) von Fr. 50'000.– nicht übersteigen. Tombolas oder Lottoveranstaltungen von anderen Veranstaltern sind immer bewilligungspflichtig.
Nähere Informationen sowie die notwendigen allfälligen Gesuchsformulare finden Sie hier.
Hinweis: Für den Betrieb von Festwirtschaften, Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen und Plätzen, Veranstaltungen im Wald sowie für Veranstaltungen über 93 dB(A) bzw. mit Laseranlagen oder Feuerwerken sind unter Umständen zusätzliche Bewilligungen erforderlich. Die entsprechenden Gesuchsformulare können im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeinderatskanzlei | 055 286 15 50 | info@eschenbach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|