
Forderungsklage
Mit einer Betreibung können offene Rechnungen mit Hilfe des Staates eingefordert werden. Dies ist ein wichtiges Instrument zum Erhalt der Rechtssicherheit.
Bestreitet ein Schuldner eine erhobene Forderung, kann er gegen die Betreibung (Teil-)Rechtsvorschlag erheben. Dies stoppt die Betreibung, und der Gläubiger kann das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist. Dafür ist nicht das Betreibungsamt zuständig, sondern ein zivilrechtliches Verfahren nötig.
Welches Verfahren eingeschlagen werden muss, hängt von der Art der Forderung ab:
- Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung? Dann kann der Gläubiger beim Kreisgericht See-Gaster in Uznach die Aufhebung des Rechtsvorschlages (Rechtsöffnung) beantragen.
- In allen übrigen Fällen kann der Gläubiger eine Forderungsklage beim Vermittleramt am Wohn-/Geschäftssitz des Schuldners einreichen. Dazu kann das untenstehende Online-Formular verwendet werden. Für Schuldner mit Wohnort/Geschäftssitz in Eschenbach ist das Vermittlungsamt See zuständig: St. Gallerstrasse 23, 8645 Jona, Telefon: 079 535 86 19.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 055 286 15 00 | betreibungsamt@eschenbach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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