
Bewilligung für Tombolas und Lottoveranstaltungen
Fr. 50'000.-- nicht übersteigen. Tombolas oder Lottoveranstaltungen von anderen Veranstaltern sind immer bewilligungspflichtig.
Sollte eine Bewilligung notwendig sein, ist die Gebühr nicht von der Verlosungssumme abhängig.
Nähere Informationen sowie die notwendigen allfälligen Gesuchsformulare finden Sie hier.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeinderatskanzlei | 055 286 15 50 | info@eschenbach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|