Willkommen auf der Website der Gemeinde Eschenbach



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Pfändung

Zuständiges Amt: Betreibungsamt

Mit dem Fortsetzungsbegehren wird die Pfändung von Vermögens- oder Einkommensbestandteilen des Schuldners eingeleitet.
Das Begehren kann frühestens 20 Tage, jedoch innerhalb eines Jahres seit der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner gestellt werden.
Das Begehren ist beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen. Es ist Sache des Gläubigers, die aktuelle Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen.

Dem Begehren sind je nach Fall (als Originale) beizulegen:

  • Zahlungsbefehldoppel (falls dieser nicht durch das Betreibungsamt Eschenbach ausgestellt wurde)
  • Beseitigung des Rechtsvorschlages
  • Gerichtsentscheid mit Rechtskraftbescheinigung
  • Verlustschein



Online-Dienste

Nutzungsbedingungen (docx, 18.8 kB).

Name Laden
Fortsetzungsbegehren (pdf, 110.9 kB)


zur Übersicht