
Polizeistundenverlängerung
Für gastgewerbliche Tätigkeiten gelten die vom kantonalen Gastwirtschaftsgesetz (Art. 3) sowie dem kommunalen Gastwirtschaftsreglement vorgegebenen Schliessungszeiten. Diese dauern von im Grundsatz von Mitternacht bis 5 Uhr und in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag von 1 bis 5 Uhr.
Sie möchten die Schliessungszeit für einen bestimmten Anlass verkürzen oder aufheben? Dann nutzen Sie das untenstehende Formular um ein Gesuch bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Dafür können Gebühren anfallen.
Hinweis: Für den Betrieb von Festwirtschaften, Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen und Plätzen, Veranstaltungen im Wald sowie für Veranstaltungen über 93 dB(A) bzw. mit Laseranlagen oder Feuerwerken sind unter Umständen zusätzliche Bewilligungen erforderlich. Die entsprechenden Gesuchsformulare können im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 055 286 15 50 | info@eschenbach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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